Vorgänge · Stand 2.6.2026
Datenpanne melden
Eine Datenpanne (im Gesetz: „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten”) ist nach Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden ab Kenntnisnahme an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden — außer es besteht kein Risiko für die betroffenen Personen.
Wann ist es eine Datenpanne?
- Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks oder Notebooks
- Versand einer E-Mail mit personenbezogenen Daten an den falschen Empfänger
- Einbruch ins Praxisinformationssystem oder die Verwaltungssoftware
- Diebstahl einer Patientenakte
- Versehentliches Veröffentlichen einer Mitarbeiterliste
- Ransomware-Befall, der personenbezogene Daten verschlüsselt
- Fehl-Zustellung von Briefen mit Diagnosen
Wenn Sie unsicher sind: lieber melden und uns gemeinsam prüfen lassen — die 72-h-Frist läuft, sobald Sie Kenntnis haben.
Sofort-Schritte (bevor Sie melden)
- Vorfall stoppen: kompromittierten Zugang sperren, Gerät vom Netz nehmen, fehlerhafte Mail beim Empfänger zurückrufen.
- Beweise sichern: Screenshots, Log-Auszüge, Mail-Header. NICHT einfach löschen.
- Wer war beteiligt? kurz notieren, mit Uhrzeiten.
Im Portal melden
- Vorgänge → „Neuen Vorgang eröffnen”
- Typ: „Datenpanne (Art. 33 DSGVO)”
- Betreff: kurz und sachlich, z. B. „Verlorenes Praxis-Notebook am 02.06.2026”
- Beschreibung: alle bekannten Fakten zum Vorfall:
- Was ist passiert?
- Wann ist es passiert? Wann haben Sie davon erfahren?
- Welche Daten sind betroffen? (Kategorien: Stammdaten, Gesundheitsdaten, Finanzdaten …)
- Wie viele Personen sind ungefähr betroffen?
- Welche Sofort-Maßnahmen haben Sie schon ergriffen?
- Sind die Daten verschlüsselt? Mit welchem Verfahren?
- Anhänge: Screenshots, Log-Auszüge, Polizei-Aktenzeichen, E-Mails — alles, was wir zur Bewertung brauchen.
- „Vorgang eröffnen” klicken.
Die Meldung kommt sofort bei uns an. FS/CS-Bearbeiter und der DSB werden unmittelbar per Mail benachrichtigt — auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Was wir dann tun
- Wir prüfen das Risiko (Art. 32, Art. 25 DSGVO) und das Melde-Erfordernis.
- Wir formulieren auf Wunsch das Anschreiben an die Aufsichtsbehörde.
- Bei hohem Risiko prüfen wir auch die zusätzliche Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34 DSGVO).
- Wir dokumentieren alles fristgerecht — auch wenn Sie das Risiko am Ende verneinen.
Wenn Sie außerhalb der Geschäftszeiten betroffen sind
Eröffnen Sie den Vorgang trotzdem sofort — die 72-h-Uhr läuft unabhängig von unseren Bürozeiten. Falls Sie zusätzlich anrufen möchten, ist unser Bereitschafts-Telefon +49 6043 57590-50.