TPL-020 · v1.0 · Stand: 31.5.2026 · Freigegeben durch DSB · Review-Zyklus 12 Monate · Status freigegeben
Information Mitbewohner über den Tod eines Bewohners
- Anlass
- Trauerfall
- Empfänger
- Mitbewohnerinnen und Mitbewohner
- Absender
- Einrichtungsleitung oder Wohnbereichsleitung
- Kanal
- Aushang, Intranet
- Rechtsregime
- DSGVO
- Schwierigkeit
- hoch
- Branche
- Pflege
- Schlagwörter
- pflege, tod, trauer, hausgemeinschaft
- Rechtsgrundlage
-
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse: Hausgemeinschaft, Trauerarbeit)
- DSGVO endet mit dem Tod — § 35 BDSG / Landes-Datenschutzgesetze für postmortalen Persönlichkeitsschutz
Anwendungsbereich
Information der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner einer Pflegeeinrichtung über den Tod eines Bewohners. Trauer in der Hausgemeinschaft braucht Raum — eine Mitteilung darüber ist nicht „nur Verwaltung”, sondern Teil der pflegerischen Verantwortung. Diese Vorlage achtet die Würde des Verstorbenen, ist sachlich, lädt aber zur Trauer ein.
Voraussetzungen
- Hinterbliebene / nahe Angehörige sind informiert. Erst danach geht die Hausgemeinschaft-Information raus, niemals umgekehrt.
- Zustimmung der Hinterbliebenen zur Namensnennung und zur Veröffentlichung von Alter / Lebensjahren liegt vor. Auch das Trauerangebot ist abgestimmt — manche Familien wünschen sich ausdrücklich keine kirchliche Andacht etc.
- Pflegeleitung und Seelsorge sind koordiniert — die Mitteilung enthält keine Versprechungen, die intern nicht abgedeckt sind.
- Datenschutz: postmortaler Schutz beachten. Die DSGVO selbst endet mit dem Tod, aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht und einzelne BDSG-/Landesvorschriften wirken weiter. Keine Diagnosen, keine Lebensdetails, die der Verstorbene zu Lebzeiten nicht öffentlich machte.
Variablen
| Platzhalter | Beschreibung |
|---|---|
{bewohner_name} | Vor- und Nachname |
{alter_oder_geburtsdatum} | Optional, mit Zustimmung der Hinterbliebenen |
{sterbedatum} | Sterbedatum |
{wohnbereich} | Wohnbereich / Etage |
{jahre_im_haus} | Optional: wie lange im Haus |
{trauer_angebot} | Konkretes Trauer-Angebot |
{ansprech_person} | Person für Gespräche |
{ansprech_kontakt} | Kontakt der Ansprechperson |
{unterzeichner} | Unterzeichnende Person |
{einrichtung} | Einrichtung |
Vorlagentext
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, liebe Angehörige unserer Hausgemeinschaft,
wir nehmen Abschied von {bewohner_name} ({alter_oder_geburtsdatum}), der am {sterbedatum} im Wohnbereich {wohnbereich} verstorben ist — bei uns zu Hause gewesen {jahre_im_haus}.
{bewohner_name} war Teil unserer Hausgemeinschaft. Manche von Ihnen kannten ihn gut, andere weniger — vielleicht möchten Sie sich dennoch mit uns an ihn erinnern.
Unser Trauer-Angebot:
{trauer_angebot}
Wenn Sie das Bedürfnis haben, über den Verlust zu sprechen — sei es über den Verstorbenen, sei es über eigene Erinnerungen an Verstorbene aus Ihrem Leben —, ist {ansprech_person} für Sie da. Erreichbar: {ansprech_kontakt}.
In stiller Anteilnahme
{unterzeichner} {einrichtung}
Verbotene Inhalte
Folgendes darf NICHT in die Mitteilung aufgenommen werden:
- Todesursache oder Krankheitsdetails. Auch wenn das in der Hausgemeinschaft längst Tagesgespräch ist — eine offizielle Mitteilung hält sich daran nicht. „Nach langer schwerer Krankheit” weglassen.
- Sehr persönliche Details aus dem Leben ohne ausdrückliche Zustimmung der Hinterbliebenen. Sätze wie „Er war 50 Jahre verheiratet mit …” nur, wenn die Familie das explizit so wünscht.
- Religiöse Zuordnungen ohne Klärung. Manche Bewohner wollten ausdrücklich keine kirchliche Trauerfeier — das ist zu respektieren.
- Wertende Aussagen. „War ein besonders aktiver Bewohner” / „eher zurückhaltend” / „hat uns sehr ans Herz gewachsen” — entweder neutral oder gar nicht. Die Trauer der Hinterbliebenen ist nicht das gleiche Gefühl wie die Trauer der Pflegekräfte.
- Bilder ohne explizite Zustimmung der Hinterbliebenen.
- Aufforderungen zur Beerdigung oder Verweise auf Beerdigungs termine ohne explizite Familien-Zustimmung. Manche Familien wollen einen privaten Rahmen.
- Verweise auf das nun freie Zimmer. „Neue Bewohner können sich ab dem 15.07. bei uns melden” — das ist eine eigene Mitteilung, nicht Teil einer Trauer-Information.
Beispiel einer fehlerhaften Formulierung (nicht verwenden):
„Liebe Bewohner, wie Sie sicher schon mitbekommen haben, ist Frau Müller-Schmidt nach längerem Krebsleiden am 28.05.2026 von uns gegangen. Wir werden am Mittwoch eine katholische Andacht halten und bitten Sie, gegebenenfalls einen Beitrag zur Familie zu leisten. Ihr Zimmer wird zeitnah neu vergeben.”
Begründung: Krankheitsbekanntgabe ohne Familienzustimmung, religiöse Zuordnung („katholische Andacht”) ohne Wissen, ob die Familie das wünscht, Spendenappell, Hinweis auf Zimmerneuvergabe — alles unpassend für eine Trauer-Information.
Versandhinweise
- Aushang im Wohnbereich im halböffentlichen Raum (Sozialraum, Eingang Wohnbereich), nicht im allgemein zugänglichen Foyer.
- Intranet / interne App zusätzlich, sofern Bewohnerinnen und Mitarbeitende es erreichen.
- Niemals an alle Bewohner per E-Mail — auch wenn das technisch ginge.
- Timing: Innerhalb von 1-2 Werktagen nach Bekanntgabe des Todes und nach Information der Hinterbliebenen. Nicht erst nach der Beerdigung.
- Aushang nach 7-14 Tagen abnehmen — Dauerpräsenz ist belastend.
Aufbewahrung
- Versendete Fassung in der Bewohner-Akte (jetzt: Sterbe-Vorgang).
- Vermerk in Wohnbereich-Akt / Tagebuch.
- Aufbewahrung: 30 Jahre — analog Pflege-Dokumentation.
Changelog
| Version | Datum | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 2026-05-31 | Erstfassung | FS/CS |