TPL-009 · v1.0 · Stand: 30.5.2026 · Freigegeben durch DSB · Review-Zyklus 12 Monate · Status freigegeben
DSAR-Auskunftserteilung (positiver Bescheid, Standardfall)
- Anlass
- Betroffenenrechte
- Empfänger
- Betroffene Person
- Absender
- Verantwortliche/r
- Kanal
- E-Mail, Brief
- Rechtsregime
- DSGVO
- Schwierigkeit
- mittel
- Schlagwörter
- dsar, art-15, auskunft, betroffenenrechte
- Rechtsgrundlage
-
- Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person)
Anwendungsbereich
Vollständige inhaltliche Antwort auf ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO im Standardfall (Identität feststeht, Anfrage ist weder offensichtlich unbegründet noch exzessiv).
Voraussetzungen
- Identität der anfragenden Person ist verifiziert.
- Vollständige Recherche im VVT und in allen relevanten Systemen ist abgeschlossen (auch Backups und Archive nicht vergessen, wenn dort noch separate Datenbestände existieren).
- Drittinteressen sind geprüft — bei Rohdaten, die auch Dritte identifizieren, ist eine geschwärzte Fassung vorbereitet (Art. 15 Abs. 4: Auskunft darf Rechte Dritter nicht beeinträchtigen).
- Die Monatsfrist ist eingehalten oder eine TPL-005-Mitteilung ist vorab ergangen.
- Bei umfangreicher Datenbasis: Anlage mit den konkreten Daten als separate Datei vorbereitet (CSV, PDF), nicht in den E-Mail-Body.
Variablen
| Platzhalter | Beschreibung |
|---|---|
{anrede} | Anrede |
{name_betroffener} | Nachname bei persönlicher Anrede (optional) |
{aktenzeichen} | Aktenzeichen |
{stichtag} | Stichtag der Auskunft |
{verarbeitungszwecke} | Zwecke der Verarbeitung |
{datenkategorien} | Kategorien personenbezogener Daten |
{empfaenger} | Empfänger oder Empfängerkategorien |
{speicherdauer} | Speicherdauer oder Kriterien |
{rechte_hinweis} | Standard-Rechtebelehrung |
{konkrete_daten} | Konkrete Daten oder Verweis auf Anlage |
{kontakt_dsb} | DSB-Kontakt |
{unterzeichner} | Unterzeichnende Person |
{verantwortlicher} | Verantwortliche Stelle |
Vorlagentext
{anrede} {name_betroffener},
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage mit dem Aktenzeichen {aktenzeichen}. Nachfolgend übermitteln wir Ihnen die nach Art. 15 DSGVO geschuldete Auskunft mit Stand vom {stichtag}.
Verarbeitungszwecke (Art. 15 Abs. 1 lit. a DSGVO):
{verarbeitungszwecke}
Kategorien personenbezogener Daten (Art. 15 Abs. 1 lit. b DSGVO):
{datenkategorien}
Empfänger oder Empfängerkategorien (Art. 15 Abs. 1 lit. c DSGVO):
{empfaenger}
Speicherdauer (Art. 15 Abs. 1 lit. d DSGVO):
{speicherdauer}
Konkrete bei uns gespeicherte Daten zu Ihrer Person (Art. 15 Abs. 3 DSGVO):
{konkrete_daten}
Ihre weiteren Rechte:
{rechte_hinweis}
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter {kontakt_dsb}. Bitte beziehen Sie sich auf das Aktenzeichen {aktenzeichen}.
Mit freundlichen Grüßen
{unterzeichner} {verantwortlicher}
Verbotene Inhalte
Folgendes darf NICHT in die Auskunft aufgenommen werden:
- Daten Dritter. Wenn in den Rohdaten andere Personen identifizierbar sind (Mitarbeitende, Familienangehörige, andere Kunden), sind diese vor Übermittlung zu schwärzen. Art. 15 Abs. 4 ist nicht optional.
- Geschäftsgeheimnisse. Sofern die Auskunft Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse berühren würde (Algorithmen, Berechnungsformeln, interne Bewertungsvermerke), sind sie zu schwärzen. Eine vollständige Verweigerung wegen Geschäftsgeheimnis-Verdacht ist NICHT zulässig — nur die konkret betroffenen Teile.
- Unaufgeforderte Werbung. Keine Newsletter-Verweise, kein Cross-Sell, keine Marketing-Disclaimer.
- Interne Bewertungsvermerke ohne Prüfung. Mitarbeiter-Notizen über die betroffene Person („schwieriger Kunde”, „beschwert sich häufig”) sind grundsätzlich Teil der Auskunft. Vor Weitergabe DSB konsultieren — manchmal sind sie wegen Drittinteressen schwärzbar.
- Beschönigungen bei Speicherdauer. „Wir speichern Daten, solange wir sie benötigen” ist keine Auskunft. Konkrete Fristen oder Kriterien sind erforderlich.
- Verschleierung bei Drittlandstransfer. Wenn Daten in ein Drittland übermittelt werden (auch via SaaS-Subprozessor), muss dies hier benannt werden.
Beispiel einer fehlerhaften Formulierung (nicht verwenden):
„Wir verarbeiten Ihre Daten zu den üblichen Zwecken. Eine Übermittlung an Dritte findet nur statt, soweit dies erforderlich ist. Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.”
Begründung: drei Floskeln, drei Verstöße — Zwecke unkonkret, Empfänger-Frage ausgewichen, Speicherdauer auf Pauschalverweis gestellt. Aufsichtsbehörden werten das als Nicht-Erfüllung.
Versandhinweise
- Verschlüsselung: Wenn die Auskunft sensible Daten enthält (Art. 9: Gesundheit, Religion, Gewerkschaft, Sexualleben etc.) oder Finanzdaten umfasst, Ende-zu-Ende-verschlüsselt versenden. Andernfalls ausdrücklicher Hinweis auf die Risiken.
- Anlagen: Konkrete Datenkopie idealerweise als verschlüsseltes PDF oder CSV-Anhang. Im Mail-Body nur die Struktur (was wird wo erläutert) und Hinweise.
- Versandprotokoll: Versandzeitpunkt dokumentieren — die Auskunft startet keine Frist, aber der Versandnachweis schützt vor „Wir haben nichts erhalten”-Beschwerden.
- Bestätigungswunsch: Bei brieflichem Versand Einschreiben mit Rückschein erwägen, wenn der Anlass die Aufsichts-Sphäre erreicht.
Aufbewahrung
- Versendete Fassung inkl. aller Anlagen im DSAR-Vorgangsordner unter dem Aktenzeichen.
- Eintrag im DSAR-Logbuch: Versanddatum, Stichtag der Daten, Bearbeiter, ggf. Schwärzungs-Begründung.
- Aufbewahrung: 3 Jahre nach Erledigung des Vorgangs.
Changelog
| Version | Datum | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 2026-05-30 | Erstfassung | FS/CS |