TPL-011 · v1.0 · Stand: 30.5.2026 · Freigegeben durch DSB · Review-Zyklus 12 Monate · Status freigegeben
Löschungsbestätigung mit Hinweis auf Restdaten aus Aufbewahrungspflicht
- Anlass
- Betroffenenrechte
- Empfänger
- Betroffene Person
- Absender
- Verantwortliche/r
- Kanal
- E-Mail, Brief
- Rechtsregime
- DSGVO
- Schwierigkeit
- mittel
- Schlagwörter
- art-17, loeschung, aufbewahrung, restdaten
- Rechtsgrundlage
-
- Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung)
- Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO (Ausnahme: zur Erfüllung rechtlicher Aufbewahrungspflichten)
Anwendungsbereich
Bestätigung der Löschung nach Art. 17 DSGVO, sofern aus rechtlichen Aufbewahrungspflichten (HGB, AO, GwG, Branchenrecht) ein Teil der Daten nicht gelöscht werden konnte. Diese Vorlage trennt sauber: was wurde gelöscht, was bleibt, warum und wie lange.
Voraussetzungen
- Vollständige Löschung im operativen System ist durchgeführt — nicht „beauftragt”, sondern verifiziert (z. B. Testabfrage der Datensätze).
- Restdaten sind dokumentiert: welche Sätze, welche Datenkategorie, welche konkrete Rechtsgrundlage (z. B. „Rechnungsdaten gem. § 147 AO, 10 Jahre”), welche Fristendung.
- Restdaten sind technisch zugriffsbeschränkt — idealerweise in einen separaten Archivbereich verschoben, nicht mehr für operative Zwecke verfügbar.
- Backup-Strategie ist berücksichtigt: bei rollierenden Backups laufen die Restbestände dort aus; bei langfristigen Archivbackups separate Löschbehandlung dokumentiert.
Variablen
| Platzhalter | Beschreibung |
|---|---|
{anrede} | Anrede |
{name_betroffener} | Nachname bei persönlicher Anrede (optional) |
{aktenzeichen} | Aktenzeichen |
{loeschdatum} | Datum der operativen Löschung |
{geloeschte_kategorien} | Welche Daten gelöscht |
{restdaten_kategorien} | Welche Restdaten verbleiben mit Rechtsgrundlage |
{aufbewahrungsfrist_ende} | Datum der endgültigen Löschung |
{kontakt_dsb} | DSB-Kontakt |
{unterzeichner} | Unterzeichnende Person |
{verantwortlicher} | Verantwortliche Stelle |
Vorlagentext
{anrede} {name_betroffener},
wir nehmen Bezug auf Ihren Löschungsantrag unter dem Aktenzeichen {aktenzeichen} und bestätigen die Erledigung mit folgender Klarstellung.
Gelöscht am {loeschdatum}:
{geloeschte_kategorien}
Diese Daten sind in unseren operativen Systemen nicht mehr verfügbar und werden auch nicht mehr für unsere Geschäftsabwicklung herangezogen.
Aus gesetzlicher Aufbewahrungspflicht zwingend verbleibend:
{restdaten_kategorien}
Diese Restdaten dürfen nach Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO nicht gelöscht werden, solange die jeweilige Aufbewahrungspflicht andauert. Sie werden ausschließlich zu diesem Zweck — nicht für operative oder werbliche Zwecke — vorgehalten und sind technisch zugriffsbeschränkt.
Endgültige Löschung der letzten Restdaten: {aufbewahrungsfrist_ende}
Sollten Sie Rückfragen zur Trennung gelöschter und verbleibender Daten haben, erreichen Sie uns unter {kontakt_dsb}.
Mit freundlichen Grüßen
{unterzeichner} {verantwortlicher}
Verbotene Inhalte
Folgendes darf NICHT in die Bestätigung aufgenommen werden:
- Pauschale Restdaten-Begründung. „Daten verbleiben aus gesetzlichen
Gründen” reicht nicht. Konkrete Datenkategorie + konkrete Rechtsnorm
- konkrete Fristdauer sind Pflicht.
- Verschleierung der Restdaten als „Sicherungskopie”. Backups, die faktisch noch zugreifbar sind, müssen entweder ebenfalls gelöscht oder sauber als „Daten aus Aufbewahrungspflicht” deklariert und zugriffsbeschränkt werden.
- Werbung. Keine Newsletter-Verweise, kein Vertragsanbahnungsversuch („Wir hoffen, Sie als Kunden bald wieder zu gewinnen”).
- Schuldfrage / Belehrung. Sätze wie „Eine vollständige Löschung wäre nur möglich gewesen, wenn Sie früher widersprochen hätten” sind unzulässig — die rechtmäßige Datenverarbeitung in der Vergangenheit ist nicht der betroffenen Person zur Last zu legen.
- Vorbehalt späterer „Wiederherstellung”. Die Daten sind gelöscht, Punkt. Sätze wie „Sollten wir Sie wieder kontaktieren müssen, …” sind unzulässig.
Beispiel einer fehlerhaften Formulierung (nicht verwenden):
„Wir haben Ihre Daten gelöscht. Aus systembedingten Gründen können einzelne Datensätze noch in Sicherungsmedien vorhanden sein, sind aber für uns nicht mehr zugreifbar.”
Begründung: keine konkrete Restdaten-Auflistung, keine Rechtsgrundlage, falsche Beruhigung („nicht mehr zugreifbar” — wenn das stimmen würde, müsste man es nicht erwähnen).
Versandhinweise
- Kanal: Antwort auf den Kanal der Anfrage.
- Verschlüsselung: Bei sensiblen Daten Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
- Versanddatum: Bestätigung idealerweise innerhalb von 7 Werktagen nach der technischen Löschung.
- Internes Logbuch: Eintrag im Lösch-Protokoll mit Datum, Operativsystem, verbleibenden Restdaten und Fristende.
Aufbewahrung
- Versendete Fassung im Lösch-Vorgangsordner.
- Lösch-Protokoll mit technischen Details (welcher Datensatz, welches System, wer hat gelöscht) — getrennt von der Korrespondenz aufbewahrt.
- Aufbewahrung der Korrespondenz: 3 Jahre. Lösch-Protokoll: bis Ende der Aufbewahrungsfrist der Restdaten + 1 Jahr.
Changelog
| Version | Datum | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 2026-05-30 | Erstfassung | FS/CS |